Gabelstapler

Gabelstapler

Ein Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die erstens mindestens 18 Jahre alt sind, zweitens für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und drittens ihre Befähigung nachgewiesen haben. Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

Die allgemeine Ausbildung beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.

Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer / die Teilnehmerin Sicherheitsbestimmungen (zum Beispiel Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Flurförderzeuge (zum Beispiel Standsicherheit, Antriebsarten) kennen. Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer / die Teilnehmerin durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug.

Wir bieten regelmäßig Gabelstaplerausbildungen an unseren Standorten an. Auf Wunsch kommen wir auch in Ihren Betrieb und führen eine Inhouse-Gruppenschulung durch.